AGB

Kochkurse

  1. Die öffentlichen Kochkurse werden in Zusammenarbeit mit dem Spittelhof Zofingen durchgeführt. Es gelten die AGB des Spittelhofs.

Kochevents & Teamevents

  1. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Offerte, mit einer Gültigkeit von 7 Tagen. Sollte innerhalb dieses Zeitraums eine weitere Anfrage zu demselben Termin eingehen, werden wir Sie informieren und um Rückmeldung bitten.
  2. Ein definitiver Vertrag kann durch gegenseitige Bestätigung per Mail abgeschlossen werden. Das elektronische Dokument wird dann nicht mehr als Offerte, sondern als Vertrag bezeichnet.
  3. Stornierungen oder wesentliche Veränderungen müssen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Wird der Event ganz oder teilweise storniert, fallen folgende Kosten an:
    Bis 60 Tage vor dem Anlass wird eine Umtriebsentschädigung von CHF 180 Franken erhoben
    59 - 30 Tage vor dem Event: 50% der vereinbarten Leistungen
    29 – 0 Tage vor dem Event: 75% der vereinbarten Leistungen
    Die entstehende Schadenersatzpflicht umfasst die gemäss Vertrag (Auftragsbestätigung, etc.) vereinbarten Leistungen sowie die administrativ erbrachten Leistungen. Für bestätigte Dienstleistungen von Dritten, gelten die Konditionen gemäss deren AGB. Ist der entstandene Schaden grösser als die zu leistende Zahlung, so hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.
  4. Die definitive Teilnehmerzahl muss 7 Tage vor dem Anlass mitgeteilt werden.
  5. Der Preis ist abhängig von der Teilnehmerzahl. Nehmen weniger Teilnehmer als abgemacht teil, so muss unter Umständen der Preis pro Person angepasst werden. Nehmen mehr Personen als abgemacht teil, so wird dies zusätzlich verrechnet.
  6. Alkoholische Getränke dürfen gegen ein Zapfengeld auch selbst mitgebracht werden.
  7. Es wird eine Anzahlung verlangt. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen.
  8. KAUFMANN Events mit Biss lehnt jegliche Haftung gegenüber Kunden für Schäden und Unfälle ab, welche in gemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten entstehen, soweit gesetzlich zulässig. Durch den Kunden verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.
  9. Gerne möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Versicherung Sache des Teilnehmers ist.
  10. Kann ein Event aufgrund von äusseren Einflüssen, Krankheit oder Unfall nicht durchgeführt werden, ist KAUFMANN Events mit Biss nicht verpflichtet für allfällige Kosten seitens des Kunden aufzukommen. Selbstverständlich versucht man eine gleichwertige Ersatzlösung zu finden.
  11. Es kommt das Schweizer Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Zofingen. 

 

Catering 

  1. Gerne erstellen wir Ihnen eine unverbindliche und kostenlose Offerte, mit einer Gültigkeit von 7 Tagen. Sollte innerhalb dieses Zeitraums eine weitere Anfrage zu demselben Termin eingehen, werden wir Sie informieren und um Rückmeldung bitten.
  2.  Ein definitiver Vertrag kann durch gegenseitige Bestätigung per Mail abgeschlossen werden. Das elektronische Dokument wird dann nicht mehr als Offerte, sondern als Vertrag bezeichnet. Allfällige Leistungen die über den Vertrag hinausgehen werden in Rechnung gestellt.
  3. Stornierungen oder wesentliche Veränderungen müssen möglichst frühzeitig mitgeteilt werden. Wird der Event ganz oder teilweise storniert, fallen folgende Kosten an:Bis 30 Tage vor dem Event kann eine Umtriebsentschädigung für bereits erbrachte Leistungen erhoben werden
    29 - 8 Tage vor dem Event: 50% der vereinbarten Leistungen
    7 – 0 Tage vor dem Event: 100% der vereinbarten Leistungen
    Die entstehende Schadenersatzpflicht umfasst die gemäss Vertrag (Auftragsbestätigung, etc.) vereinbarten Leistungen sowie die administrativ erbrachten Leistungen. Für bestätigte Dienstleistungen von Dritten, gelten die Konditionen gemäss deren AGB. Ist der entstandene Schaden grösser als die zu leistende Zahlung, so hat der Kunde stattdessen den Schaden zu übernehmen.
  4. Die definitive Teilnehmerzahl muss 7 Tage vor dem Anlass mitgeteilt werden.
  5. Es wird eine Anzahlung zu verlangen. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu begleichen.
  6. Fehlendes / defektes Material wird zum Anschaffungspreis in Rechnung gestellt.
  7. KAUFMANN Events mit Biss lehnt jegliche Haftung gegenüber Kunden für Schäden und Unfälle ab, welche in gemieteten/zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten entstehen, soweit gesetzlich zulässig. Durch den Kunden verursachte Schäden werden in Rechnung gestellt.
  8. Kann ein Event aufgrund von äusseren Einflüssen, Krankheit oder Unfall nicht durchgeführt werden, ist KAUFMANN Events mit Biss nicht verpflichtet für allfällige Kosten seitens des Kunden aufzukommen. Selbstverständlich versucht man eine gleichwertige Ersatzlösung zu finden.
  9.  Es kommt das Schweizer Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand für die Beurteilung aller Streitigkeiten ist das Bezirksgericht in Zofingen.

Zofingen, im August 2025

KAUFMANN Events mit Biss | Angi Kaufmann | 4800 Zofingen | T +41 78 745 62 77